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BFH, 27.10.2006 - IX B 66/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Steuerliche Absetzbarkeit wegen außergewöhnlicher wirtschaftlicher Abnutzung der Betriebsvorrichtungen - Vermietung von Gaststätten und Diskothekenbetrieben auch bei starken Umsatzrückgängen mit unveränderten Einrichtungs- und Ausstattungsmerkmalen - Darlegung einer ...
Verfahrensgang
- FG Hessen, 07.03.2006 - 11 K 1832/05
- BFH, 27.10.2006 - IX B 66/05
- BFH, 27.10.2006 - IX B 66/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89
Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des …
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IX B 66/05
ist aufgrund seiner Unbestimmtheit lediglich als Beweisermittlungs- oder Ausforschungsbegehren anzusehen, das dem Gericht eine Beweisaufnahme von Amts wegen ersichtlich nicht nahe legen kann (…vgl. BFH-Beschluss vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Oktober 1990 4 B 249/89, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht -Rechtsprechungsreport 1991, 118 unter 7.2 der Gründe;… Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Rz. 37). - BFH, 28.10.1980 - VIII R 34/76
Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Baukostenzuschusses beim Vermieter …
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IX B 66/05
Sie wenden sich damit nicht gegen die der angefochtenen Entscheidung zugrunde gelegten --und an der BFH-Rechtsprechung orientierten-- Rechtsgrundsätze zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Absetzung (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1980 VIII R 34/76, BFHE 132, 41, BStBl II 1981, 161) und beziehen sich nicht auf eine noch ungeklärte Rechtsfrage. - BFH, 06.09.2005 - IV B 14/04
NZB: Ausforschungsbeweis
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IX B 66/05
ist aufgrund seiner Unbestimmtheit lediglich als Beweisermittlungs- oder Ausforschungsbegehren anzusehen, das dem Gericht eine Beweisaufnahme von Amts wegen ersichtlich nicht nahe legen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 6. September 2005 IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 5. Oktober 1990 4 B 249/89, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht -Rechtsprechungsreport 1991, 118 unter 7.2 der Gründe;… Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Rz. 37). - BFH, 18.04.2006 - VIII B 141/05
NZB: gewerblicher Grundstückshandel, kumulative Urteilsbegründung
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IX B 66/05
Sie rügen vielmehr allein die tatsächliche Würdigung des FG zur weiteren Verwendbarkeit der streitigen Betriebsvorrichtungen durch andere Mieter, die nicht mit der Beschwerde nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO angefochten werden kann (vgl. BFH-Beschluss vom 18. April 2006 VIII B 141/05, BFH/NV 2006, 1465). - BFH, 07.12.2005 - I B 90/05
NZB - Überraschungsentscheidung; mangelnde Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 27.10.2006 - IX B 66/05
Danach muss sowohl die im Einzelfall für aufklärungsbedürftig gehaltene Tatsache wie auch das darauf bezogene Beweismittel bezeichnet, das mutmaßliche Ergebnis einer entsprechend durchgeführten Beweisaufnahme dargestellt und erläutert werden, dass die Nichterhebung von Beweisen vor dem Finanzgericht (FG) rechtzeitig gerügt wurde oder aus welchen Gründen eine entsprechende Rüge unmöglich war (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--; vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 7. Dezember 2005 I B 90/05, BFH/NV 2006, 601).